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Fotorecht: was man darf und was man muss

Recht am eigenen Bild, DSGVO, Panoramafreiheit, Drohnen: verständlich erklärt, mit klarer Angabe, wo die Grenzen liegen.

8 Artikel · zuletzt ergänzt 10/2026

  1. Fotografieren in der Öffentlichkeit: was erlaubt ist

    Auf der Straße darf mehr, als viele denken – und weniger, als andere annehmen. Der Unterschied liegt zwischen öffentlichem Grund und Hausrecht.

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    3 Min.
  2. KUG und DSGVO: was seit 2018 wirklich gilt

    Zwei Regelwerke, ein Thema, und keine abschließende Klärung. Was das für die Praxis bedeutet – und warum die Aufregung von damals überzogen war.

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    3 Min.
  3. Model Release: wann eine Einwilligung nötig ist – mit Muster

    Ein Nicken ist eine Einwilligung. Beweisen lässt es sich nur nicht. Was in eine schriftliche Vereinbarung gehört und was man sich sparen kann.

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    5 Min.
  4. Das Recht am eigenen Bild – verständlich erklärt

    Auslösen und veröffentlichen sind zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Post vom Anwalt kommt.

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    5 Min.
  5. Urheberrecht an Fotos: was dir gehört und was nicht

    Jedes Foto ist geschützt, auch der Schnappschuss. Die Frage ist nicht ob, sondern wie lange, wie stark – und was ihr trotzdem nicht dürft.

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    4 Min.
  6. Wo man nicht fotografieren darf

    Die kurze Liste der Orte und Situationen, bei denen es nicht um Höflichkeit geht, sondern um Hausverbot, Schadenersatz oder Strafrecht.

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    3 Min.
  7. Panoramafreiheit: Gebäude, Kunst und der Blick von der Straße

    Was man von der Straße aus sieht, darf man fotografieren und veröffentlichen. Diese Regel hat vier Bedingungen – und an jeder scheitern Fotografen regelmäßig.

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    4 Min.
  8. Hausrecht: Bahnhof, Museum, Einkaufszentrum

    Öffentlich zugänglich heißt nicht öffentlicher Raum. Auf privatem Grund bestimmt der Eigentümer, ob fotografiert werden darf – und das ist fast überall.

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    4 Min.