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Fotorecht: was man darf und was man muss
Recht am eigenen Bild, DSGVO, Panoramafreiheit, Drohnen: verständlich erklärt, mit klarer Angabe, wo die Grenzen liegen.
6 Artikel · zuletzt ergänzt 08/2026

Fotografieren in der Öffentlichkeit: was erlaubt ist
Auf der Straße darf mehr, als viele denken – und weniger, als andere annehmen. Der Unterschied liegt zwischen öffentlichem Grund und Hausrecht.
Einstieg
3 Min.KUG und DSGVO: was seit 2018 wirklich gilt
Zwei Regelwerke, ein Thema, und keine abschließende Klärung. Was das für die Praxis bedeutet – und warum die Aufregung von damals überzogen war.
Fortgeschritten
3 Min.
Model Release: wann eine Einwilligung nötig ist – mit Muster
Ein Nicken ist eine Einwilligung. Beweisen lässt es sich nur nicht. Was in eine schriftliche Vereinbarung gehört und was man sich sparen kann.
Einstieg
5 Min.
Das Recht am eigenen Bild – verständlich erklärt
Auslösen und veröffentlichen sind zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Post vom Anwalt kommt.
Einstieg
5 Min.Urheberrecht an Fotos: was dir gehört und was nicht
Jedes Foto ist geschützt, auch der Schnappschuss. Die Frage ist nicht ob, sondern wie lange, wie stark – und was ihr trotzdem nicht dürft.
Einstieg
4 Min.
Wo man nicht fotografieren darf
Die kurze Liste der Orte und Situationen, bei denen es nicht um Höflichkeit geht, sondern um Hausverbot, Schadenersatz oder Strafrecht.
Einstieg
3 Min.