
Eine Einwilligung ist formfrei. Wer nickt, wenn ihr fragt, hat eingewilligt – rechtlich zählt das.
Das Problem beginnt zwei Jahre später, wenn jemand anderer Meinung ist. Dann müsst ihr beweisen, dass die Einwilligung vorlag. Und ein Nicken lässt sich nicht vorlegen.
Deshalb: Sobald Geld im Spiel ist oder das Bild öffentlich wird, gehört die Einwilligung schriftlich festgehalten.
Keine Rechtsberatung Das folgende Muster ist ein Ausgangspunkt für den Alltag, kein geprüfter Vertragstext. Wer regelmäßig geschäftlich fotografiert, sollte es einmal anwaltlich prüfen lassen – das kostet einmalig und trägt jahrelang.
Wann ihr eines braucht
Immer:
Brauche ich etwas Schriftliches?
- 1
Bleibt das Bild privat – Familie, Freunde, Festplatte?
jaDann nicht. § 22 KUG betrifft das Verbreiten und das öffentliche Zurschaustellen, nicht das Aufnehmen.nein – weiter
- 2
Wird das Bild werblich genutzt – für euch selbst oder für einen Kunden?
jaDann schriftlich, ohne Ausnahme. Bei Werbung hilft keiner der Fälle des § 23.nein – weiter
- 3
Ist die Person Hauptmotiv und klar erkennbar?
neinDann trägt in der Regel die Absprache vor Ort. Beiwerk und Versammlung sind gedeckt.ja – weiter
- 4
Ist die Person minderjährig?
jaDann unterschreiben beide Sorgeberechtigten – und ab etwa 14 Jahren die oder der Jugendliche zusätzlich selbst.
Ende Schriftlich ist trotzdem der ruhigere Weg: ein Blatt mit Datum, Umfang und Unterschrift. Zwei Minuten Arbeit, die jede spätere Diskussion beenden.
- kommerzielle Nutzung, Werbung, Produktbilder mit Menschen
- Bilder, die ihr an Dritte lizenziert oder verkauft
- Stockfotografie
- alles mit Kindern
Empfehlenswert:
- Portraits, die auf eure Website oder in euer Portfolio sollen
- Bilder von Mitarbeitenden für die Unternehmenskommunikation
- Vereins- und Veranstaltungsfotos, wenn einzelne Personen erkennbar sind
Meist entbehrlich:
- Familien- und Freundesbilder, die privat bleiben
- Übersichtsaufnahmen einer Veranstaltung ohne herausgehobene Einzelpersonen
- Auftragsarbeiten, bei denen der Auftraggeber selbst abgebildet ist – dort regelt es der Vertrag
Was hineingehört
Ein brauchbares Model Release beantwortet sechs Fragen:
- Wer ist abgebildet – Name, und bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten.
- Wer verarbeitet die Bilder – euer Name und eure Anschrift.
- Welche Bilder – Datum und Anlass der Aufnahme.
- Wofür – die konkreten Verwendungszwecke. Je genauer, desto besser.
- Wie lange und wo – zeitlich, räumlich, welche Medien.
- Welche Rechte die Person hat, insbesondere der Widerruf.
Der häufigste Fehler ist Punkt 4. „Für alle Zwecke“ ist keine wirksame Einwilligung, weil sie nicht bestimmt ist. Zählt lieber auf: eigene Website, Instagram, Portfolio in gedruckter Form, Wettbewerbe.
Ein Muster für den Alltag
Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotografien
Abgebildete Person: _______________________________ Anschrift: _______________________________________
Fotograf: Vorname Name, Anschrift, E-Mail
Anlass und Datum der Aufnahmen: _____________________
Ich willige ein, dass die im Rahmen des oben genannten Anlasses entstandenen Aufnahmen meiner Person für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:
☐ Website des Fotografen ☐ Portfolio des Fotografen, gedruckt und digital ☐ Profile des Fotografen in sozialen Netzwerken ☐ Einreichung bei Fotowettbewerben ☐ Weitergabe an: _______________________________ ☐ Sonstiges: __________________________________
Die Einwilligung gilt zeitlich unbefristet und räumlich unbeschränkt, soweit oben nichts anderes angegeben ist. Eine Bearbeitung der Bilder (Ausschnitt, Farbe, Retusche) ist zulässig, soweit sie den Charakter der Aufnahme nicht verändert.
Eine Vergütung wird nicht gezahlt / wird gezahlt in Höhe von ________.
Widerruf: Ich kann diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an die oben genannte Adresse. Bereits erfolgte Veröffentlichungen in gedruckter Form müssen nicht zurückgerufen werden.
Hinweis nach Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung ist der oben genannte Fotograf. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Bilder werden gespeichert, solange der Zweck besteht. Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Ort, Datum: ____________ Unterschrift: ____________
Bei Minderjährigen zusätzlich: Unterschrift der Sorgeberechtigten: ____________ ____________
Bei Minderjährigen
Zwei Punkte, die oft falsch gemacht werden:
Beide Sorgeberechtigten müssen unterschreiben, nicht nur ein Elternteil – jedenfalls bei allem, was über den Alltag hinausgeht, und eine Veröffentlichung gehört dazu.
Ältere Kinder und Jugendliche sollten je nach Einsichtsfähigkeit mitunterschreiben. Ab etwa 14 Jahren ist das der Regelfall. Eine Einwilligung gegen den erklärten Willen einer 16-Jährigen ist praktisch wertlos.
Der Widerruf
Seit der DSGVO ist eine Einwilligung jederzeit widerrufbar, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung.
Das ist unbequem, aber praktisch beherrschbar:
- Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Was gedruckt ist, bleibt gedruckt.
- Für die Website heißt es: Bild herunternehmen.
- Deshalb ist es wichtig, wiederfinden zu können, wo ein Bild überall verwendet wurde. Eine simple Liste genügt.
Und der praktische Rat, den ich jedem gebe: Wenn jemand anruft und um Löschung bittet, diskutiert nicht. Nehmt das Bild herunter und antwortet freundlich. Alles andere kostet mehr, als das Bild wert ist.
Was ihr euch sparen könnt
Ein Model Release für die Bilder eurer eigenen Kinder im Familienalbum. Für das Gruppenbild beim Betriebsausflug, das nur intern hängt. Für einen Schnappschuss von Freunden, der in der WhatsApp-Gruppe landet.
Verhältnismäßigkeit gehört zur Sache. Wer bei jedem Bild ein Formular zückt, macht keine besseren Bilder – nur unentspanntere.

Seit über fünfzehn Jahren Hochzeiten und Reportagen in Franken, deutschlandweit unterwegs. Die Bilder in diesem Blog sind meine eigenen – aus Aufträgen und von unterwegs, mit den Aufnahmedaten darunter.
Hochzeitsfotografie auf skidan.deFotokurse