Es wird mehr fotografiert, denn je zuvor. Fast jeder hat ein Smartphone mit einer eingebauten Kamera, die es ermöglicht, immer und überall Fotos zu machen. Aber nicht überall ist es erlaubt oder gern gesehen, wenn fotografiert wird. Es gibt eine Reihe von Orten, wo man mit dem Fotografieren vorsichtig sein sollte. Nicht immer ist das Fotografieren per Gesetz verboten, oft ist es kein Problem, private Fotos zu machen, solange man dabei nicht unangenehm auffällt. Kritisch wird es immer, wenn Fotos veröffentlicht oder sogar kommerziell vermarktet werden sollen: Dafür braucht es fast immer eine schriftliche Einwilligung.
Kommen wir jetzt zu acht verschiedenen Orten, an denen man mit dem Fotografieren entweder sehr vorsichtig sein muss, oder wo es sogar ganz verboten ist, Aufnahmen zu machen.
Im Flughafen
Flughäfen sind beliebte Orte, um Fotos zu machen. Dabei ist an den meisten Flughäfen das Fotografieren nur eingeschränkt erlaubt. Um Fotos zu machen, die später in irgendwelchen Medien veröffentlicht werden sollen, ist fast immer eine Genehmigung des Flughafenbetreibers erforderlich. Private Aufnahmen in den normalen, den Passagieren zugänglichen Bereichen lassen sich mit dem Smartphone problemlos durchführen. Absolutes Fotoverbot herrscht auf fast allen Flughäfen im Bereich der Sicherheits- und Passkontrollen.
Ein Sonderfall ist das sogenannte “Planespotting”. Planespotter sind Fotografen, die sich auf Aufnahmen von startenden und landenden Flugzeugen nahe des Flughafen spezialisiert haben. Der Aufenthalt auf den Start- und Rollbahnen und das Fotografieren dort ist selbstverständlich aus Sicherheitsgründen verboten. Viele Flughäfen haben aber sogenannte Spotting-Areas angelegt. An diesen Orten dürfen startende und landende Flugzeuge fotografiert werden. An den meisten dieser Spotting-Areas hat man zudem einen besonders guten Blick auf die Maschinen.
Im Flugzeug
Auch im Flugzeug kann es Einschränkungen geben. Die Fotos dürfen die Persönlichkeitsrechte der anderen Passagieren nicht verletzten. Es sollten nach Möglichkeit keine fremden Personen auf den Bildern zu erkennen sein. Wenn die Bilder mit dem Smartphone gemacht werden, muss natürlich der Flugzeugmodus aktiviert sein. Grundsätzlich kann aber jede Fluggesellschaft das Fotografieren an Bord regeln, wie sie möchte. Es ist ratsam, sich schon beim Einchecken zu erkundigen, ob Fotografieren an Bord erlaubt ist, oder nicht.
Im Casino
Fast überall auf der Welt ist das Fotografieren in Casinos verboten. Die Casinos begründen dies meist mit Sicherheitsbedürfnissen. Das ist nur die halbe Wahrheit. Wirklich kritisch ist die Privatsphäre der Gäste. Die wenigsten Menschen, die ein Casino besuchen, wollen dort gerne gefilmt oder fotografiert werden. Glücksspiel ist ein Laster, dem oft heimlich gefrönt wird, und von dem das Umfeld nichts erfahren soll. Kein Wunder also, dass in Casinos nicht fotografiert werden soll. Das ist auch ein Grund warum es viele Online Casinos wie zum Beispiel: Netbet.de. Trotzdem ist es mit etwas Geschick in den meisten Casinos möglich, zumindest mit dem Smartphone Fotos zu machen.
Wichtig: Abstand von den Gästen halten. Das Motiv anvisieren, Smartphone ruhig halten und den Auslöser drücken.
Arbeitsplatz
Vorsicht mit Fotos am Arbeitsplatz! Der Arbeitgeber darf durchaus das Fotografieren am Arbeitsplatz verbieten. Es lohnt sich, einen genauen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen, ob das Fotografieren am Arbeitsplatz erlaubt ist. In vielen Betrieben gibt es zum Schutz vor Industriespionage Vorschriften, die das Mitbringen von Fotoapparaten untersagen oder das Benutzen von Smartphones mit Fotofunktion verbieten. In den meisten Arbeitsverträgen gibt es auch Verschwiegenheitsklauseln.
Private Grundstücke
Auch auf ganz normalen Privatgrundstücken ist es nicht unbedingt erlaubt, zu fotografieren. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die sogenannte Panoramafreiheit, das heißt, es ist erlaubt, alles zu fotografieren, was man von öffentlichem Grund und Boden sehen kann. Es wäre also zum Beispiel erlaubt, das Haus des Nachbarn von der Straße vom Bürgersteig aus zu fotografieren. Nicht erlaubt ist es, zum Beispiel mit einer Leiter über eine Hecke hinweg zu fotografieren. Oder Luftaufnahmen mit einer Drohne zu machen. Für alle Fotos von privatem Grund und Boden, die nicht von der Panaromafreiheit abgedeckt sind, braucht man eine Erlaubnis des Eigentümers. Und auch wenn das Fotografieren eines Gebäudes von der Panoramafreiheit abgedeckt ist – um das Bild kommerziell vermarkten zu dürfen, braucht man die Erlaubnis des Gebäudeeigentümers.
Museum
In Museen hängen oft sehr alte und sehr empfindliche Gemälde. Häufig ist das Fotografieren dort verboten. Denn Blitzlichter können die empfindlichen Kunstwerke schädigen und dafür sorgen, dass Farben schneller altern. Daneben ist es auch einfach störend und erschwert die Konzentration der Besucher auf die Kunstwerke. Kein Wunder, dass es etliche Museen gibt, in denen entweder das Fotografieren mit Blitz oder sogar das Fotografieren überhaupt verboten ist. Urheberrechtlich ist das Fotografieren von Kunstwerken aller Art heikel: Erst 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers erlischt das Urheberrecht. Wenn Das Foto veröffentlicht werden soll, muss immer eine Erlaubnis des Künstlers eingeholt werden. Es ist von Museum zu Museum unterschiedlich, wie das Fotografieren der Kunstwerke geregelt ist.
Kirchen
Nicht in allen Kirchen ist es erlaubt zu fotografieren. Besonders Blitzlicht ist nicht immer gern gesehen. Kein Wunder, stört das Blitzlicht doch ganz massiv die Atmosphäre in einer Kirche. Auch Stative sind in Kirchen und Museen nicht gerne gesehen und meist verboten. Grund: besonders Dreibeinstative nehmen viel Raum ein und Besucher können leicht über die Beine stolpern. Hier können Einbeinstative Abhilfe schaffen. Beim Fotografieren in Kirchen unbedingt den Blitz ausschalten. Der Blitz ist hier besonders auffallend und störend.
Militärische Anlagen und Regierungsgebäude.
Man sollte vorsichtig sein, wenn man in der Nähe militärischer Anlagen fotografiert. Oft stehen dort Schilder, auf denen das Fotografieren ausdrücklich verboten wird. Solche Schilder sollten unbedingt respektiert werden. Denn es kann passieren, dass bei Zuwiderhandlungen Fotoapparat und Handy beschlagnahmt werden. Oder dass es empfindliche Strafen gibt. Besondere Vorsicht ist im Ausland geboten. Dort hat das Militär oft mehr Befugnisse als in Deutschland und es wird womöglich schwer, Smartphone oder Fotoapparat wieder zurück zu bekommen.
Tipps und Tricks zum unauffälligen Fotografieren.
Oft ist es kein Problem, Fotos für den privaten Gebrauch zu machen, wenn man einigermaßen unauffällig fotografiert.
– Das Smartphone ist unauffälliger als eine Kamera! Besonders mit einer schweren Spiegelreflexkamera wird man automatisch als Fotograf wahrgenommen.
– Blitz aus! Der Blitz ist immer ein deutliches Zeichen dafür, dass fotografiert wird. Meistens geht es auch ohne.
Silent-Modus: das Auslösegeräusch der Smartphonekamera kann man abschalten. Ohne Auslösegeräusch erregt man weniger Aufmerksamkeit.
– Weg mit dem Stativ: Stative sind wie schwere Kameras immer ein untrügliches Zeichen, dass ein Profi Fotos macht.
Fazit: Fotografieren ist nicht überall erlaubt, mit dem Smartphone geht es oft trotzdem.
Es gibt eine Menge Einschränkungen beim Fotografieren zu beachten. Wenn Fotografieren ausdrücklich verboten ist, sollte man sich auch daran halten. Ansonsten kann man versuchen, mit dem Smartphone Bilder für den privaten Gebrauch zu machen, ohne unnötiges Aufsehen zu erregen.
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