Angestellte teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber. Selbständige zahlen alles selbst – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zusammen leicht 800 Euro im Monat.
Die Künstlersozialkasse stellt selbständige Künstler und Publizisten den Angestellten gleich: Sie zahlen die Hälfte, den Rest übernehmen eine Abgabe der Auftraggeber und ein Bundeszuschuss.
Wer aufgenommen wird
Vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
1. Künstlerische oder publizistische Tätigkeit. Bei Fotografen ist genau das der Streitpunkt – dazu unten mehr.
2. Selbständig und erwerbsmäßig. Die Tätigkeit muss auf Dauer und Gewinnerzielung angelegt sein.
3. Mindesteinkommen. Der Gewinn aus der künstlerischen Tätigkeit muss über 3.900 Euro im Jahr liegen. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit darf er darunter liegen – die Berufsanfängerregelung.
4. Nicht mehr als ein Angestellter über der Geringfügigkeitsgrenze. Wer zwei Vollzeitkräfte beschäftigt, gilt nicht mehr als Künstler, sondern als Unternehmer.
Dazu kommt: Die Tätigkeit muss den überwiegenden Teil des Einkommens ausmachen. Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenbei fotografiert, kommt nicht hinein.
Der Knackpunkt: künstlerisch oder handwerklich
Die KSK unterscheidet bei Fotografen zwischen zwei Bereichen, und diese Unterscheidung entscheidet über die Aufnahme.
Als künstlerisch gilt in der Regel:
- Werbe- und Modefotografie
- Reportage- und Dokumentarfotografie
- Bildjournalismus
- Freie künstlerische Arbeit, Ausstellungen, Bildbände
- Illustrative Fotografie für Verlage und Redaktionen
- Konzeptionelle Portraitfotografie
Als handwerklich gilt in der Regel:
- Passbilder und Bewerbungsfotos nach Schema
- Fotografie auf Kundenwunsch ohne eigene Gestaltung
- Reproduktionen und Dokumentation
- Der Betrieb eines Fotostudios mit Ladengeschäft
Der Grenzfall: Hochzeits-, Familien- und Portraitfotografie. Sie wird von der KSK nicht pauschal als künstlerisch anerkannt, aber auch nicht ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob eine eigene gestalterische Handschrift erkennbar ist – und darauf, wie überzeugend man das darlegt.
Genau deshalb ist der Antrag mehr als ein Formular.
Der Antrag
Was eingereicht wird:
- Der Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht
- Eine Beschreibung der Tätigkeit
- Arbeitsproben – die entscheidende Anlage
- Nachweise über Aufträge, Rechnungen, Veröffentlichungen
- Eine Einkommensschätzung
Worauf es ankommt:
Die Arbeitsproben sollen zeigen, dass ihr gestaltet und nicht nur abbildet. Eine Serie mit erkennbarer Handschrift wiegt schwerer als hundert einzelne Bilder.
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte die eigene gestalterische Absicht benennen – nicht als Behauptung, sondern anhand der Arbeiten.
Veröffentlichungen helfen erheblich: eine Ausstellung, ein Bildband, Fotos in einer Zeitschrift, ein redaktioneller Auftrag.
Die Dauer: Rechnet mit drei bis sechs Monaten. Die Versicherung beginnt rückwirkend mit dem Antragsdatum, nicht mit dem Bescheid – der Antrag sollte also früh gestellt werden, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Was es kostet und bringt
Ihr meldet jedes Jahr im Voraus euer voraussichtliches Arbeitseinkommen. Darauf werden die Beiträge berechnet.
Ihr zahlt die Arbeitnehmerhälfte:
| ungefähr | |
|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | rund 1,8 % |
| Rentenversicherung | 9,3 % |
Die andere Hälfte kommt aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und einem Zuschuss des Bundes.
Bei einem Gewinn von 30.000 Euro im Jahr macht das eine Ersparnis von grob 4.000 bis 5.000 Euro jährlich gegenüber der freiwilligen Versicherung als Selbständiger.
Dazu kommt: Ihr seid in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwerbt Ansprüche – einschließlich Erwerbsminderungsrente, an die Selbständige selten denken.
Die Meldung des Einkommens
Jedes Jahr bis zum 1. Dezember meldet ihr die Schätzung für das kommende Jahr.
Zwei Punkte, die man kennen sollte:
Die Schätzung muss ernsthaft sein. Wer regelmäßig deutlich zu niedrig meldet, riskiert ein Bußgeld und eine Nachprüfung.
Nachträglich geändert werden kann sie nur eingeschränkt. Eine zu hohe Schätzung kostet zwölf Monate lang zu hohe Beiträge, ohne dass es später erstattet wird. Realistisch schätzen, nicht optimistisch.
Die andere Seite: die Abgabe
Wer selbst Aufträge an Künstler und Publizisten vergibt – Fotografen, Texter, Designer, Musiker –, ist unter Umständen abgabepflichtig und muss auf diese Honorare eine Künstlersozialabgabe entrichten.
Das betrifft Unternehmen, die regelmäßig solche Leistungen einkaufen, aber auch Fotografen, die selbst Aufträge weitergeben – etwa an einen Zweitfotografen, wenn dieser selbständig ist.
Die Prüfung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung und geht bis zu fünf Jahre zurück. Wer regelmäßig Aufträge vergibt, sollte das früh klären.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Das kommt vor, gerade bei Hochzeits- und Portraitfotografen.
Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich und lohnt sich häufig – vor allem, wenn man die Arbeitsproben ergänzen und die künstlerische Ausrichtung deutlicher darlegen kann.
Später erneut beantragen ist ebenfalls möglich. Wer sein Werk in eine klarere Richtung entwickelt und Veröffentlichungen vorweisen kann, hat beim zweiten Anlauf bessere Karten.
Übung
Schaut euch die Fragen des KSK-Fragebogens auf der Website der Kasse an, bevor ihr einen Antrag stellt.
Beantwortet für euch selbst eine davon schriftlich: Worin besteht die eigene gestalterische Leistung in eurer Arbeit?
Wer diese Frage in fünf Sätzen beantworten kann, hat den schwierigsten Teil des Antrags erledigt – und nebenbei etwas, das auch auf der eigenen Website gebraucht wird.

Seit über fünfzehn Jahren Hochzeiten und Reportagen in Franken, deutschlandweit unterwegs. Die Bilder in diesem Blog sind meine eigenen – aus Aufträgen und von unterwegs, mit den Aufnahmedaten darunter.
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